Um die Einhaltung der heimrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, müssen grundsätzlich alle Heime einmal im Jahr von der Heimaufsichtsbehörde (Land- und Stadtkreise) kontrolliert werden. Dabei handelt es sich um unangemeldete Heimbegehungen. Am 06.07.2023 haben sich Frau Waldmann und Frau Holt von der Heimsicht intensiv erkundigt und viele Gespräche – auch mit unseren Bewohnerinnen und Bewohnern – geführt.

„Wir freuen uns über die Dialoge, denn wir können immer wieder Impulse aufgreifen und uns weiterhin verbessern“, so die stellvertretende Geschäftsführerin Sabine Benz.