Mit der Einigung über Ziele und Leistungen ergeben sich die Erlöse für DAS WOHNHAUS. Am 2. Verhandlungstag konnten mit dem örtlich zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, dem Landkreis Esslingen, Amt für besondere Hilfen – unter Beteiligung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) – Lösungen in sämtlichen Themenstellungen gefunden werden. Alle Vereinbarungen sind unterschrieben und gelten vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2025. „Nicht jede Unwägbarkeit ist planbar. Wir gehen respektvoll und demütig in das Wirtschaftsjahr!“, so Ingo Kochsmeier

Bild: Ingo Pezina (DER PARITÄTISCHE, Mitgliederberatung), Ingo Kochsmeier, Sabine Benz, Christine Fischer (Landratsamt Esslingen, Amtsleiterin – Amt für besondere Hilfen), Sarah Wenz (KVJS, Referat 23 – Vertragsrecht und Vergütungen); von links nach rechts